Ingenieurvermessungen
Grobabsteckung
Wo muss der Bagger hin!?
Ist die Baugenehmigung erteilt, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Wird ein Gebäude mit Keller errichtet, muss zunächst die Baugrube ausgehoben werden. Zum Aushub der Baugrube benötigt der beauftragte Unternehmer die Lage des geplanten Gebäudes in der Örtlichkeit. Dazu stecken wir die Eckpunkte des geplanten Gebäudes vor Ort ab und markieren diese z.B. durch Holzpflöcke.
Zusätzlich bringen wir einen Vermessungspunkt in der Nähe der Baugrube an, dessen Höhe wir verbindlich für alle nachfolgenden Gewerke bestimmen. Ausgehend von diesem Höhenpunkt kann der Bauunternehmer zu jeder Zeit die Aushubtiefe der Baugrube überprüfen.
Arbeitsschritte:
- Beschaffung der für die Grobabsteckung notwendigen Unterlagen (z.B. Katasterunterlagen, amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen)
- Aufsuchen und Überprüfen der relevanten Grenzpunkte, rechnerische Ermittlung von Grenzpunkten
- Berechnung von Koordinaten der Gebäudeeckpunkte
- Absteckung der Eckpunkte des geplanten (Teil-)kellers
- Vermarkung der abgesteckten Punkte z.B. mit Holzpflöcken
- Aufmaß und Registrierung der Vermarkungen
- rechnerische Auswertung des Aufmaßes und Kontrolle der Absteckung
- Anfertigung eines Absteckprotokolls, Dokumentation
- Versand des Absteckprotokolls an die Baubeteiligten zur Identifizierung der abgesteckten Punkte und zur Überprüfung (vor allem zum Abgleich mit dem aktuellen Planungsstand)
Feinabsteckung auf Schnurgerüste
Ist die Baugrube ausgehoben, werden vom Bauunternehmer Schnurgerüste geschlagen jeweils in Verlängerung der Gebäudeaußenkanten. Auf die Schnurgerüste wird die genaue Lage der Außenkanten des geplanten Gebäudes übertragen und mit Nägeln gekennzeichnet. Der Polier wird zwischen den Nägeln Schnüre spannen, die ihm die Lage der Gebäudeseiten anzeigen. Auf Wunsch stecken wir anstatt Außenkanten auch vom Architekten festgelegte und eindeutig bezeichnete Achsen ab.
Durch die Feinabsteckung ist gewährleistet, dass das Bauwerk entsprechend der Baugenehmigung errichtet wird und die Grenzabstände entsprechend eingehalten sind.
Arbeitsschritte:
- Beschaffung der für die Feinabsteckung notwendigen Unterlagen (z.B. Katasterunterlagen, amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen)
- Aufsuchen und Überprüfen der relevanten Grenzpunkte, rechnerische Ermittlung von Grenzpunkten
- Berechnung von Koordinaten der Gebäudeeckpunkte oder der Achsen
- Absteckung der Außenkanten oder ausgesuchter Achsen
- Vermarkung der abgesteckten Punkte mit Nägeln auf den Schnurgerüsten
- Aufmaß und Registrierung der Vermarkungen
- rechnerische Auswertung des Aufmaßes und Kontrolle der Absteckung
- Anfertigung eines Absteckprotokolls, Dokumentation
- Versand des Absteckprotokolls an die Baubeteiligten zur Identifizierung der abgesteckten Punkte und zur Überprüfung (vor allem zum Abgleich mit dem aktuellen Planungsstand)
Bauüberwachung, vermessungstechnische Kontrollen
Lage- und Höhenvermessungen
Digitale Planungsgrundlagen, topographische Bestandsaufnahmen
Volumenermittlungen, Erdmassenberechnungen
Abrechnungspläne, Bestandspläne
Kanalbestandspläne