grundstuecksteilungen

Teilungsvermessungen

Anlässe einer Teilungsvermessung

Die Teilung eines Grundstücks ist oft im Zusammenhang mit dem Kauf / Verkauf eines Grundstücks-Teiles oder für die unterschiedliche Belastung von Grundstücks-Teilen z.B. mit einer Grundschuld, einer Hypothek oder einem Erbbaurecht erforderlich. Sie ist Voraussetzung dafür, dass ein Grundstücksteil im Grundbuch als selbstständiges Grundstück eingetragen und ggf. auf einen neuen Eigentümer oder Erben übertragen werden kann. Katastertechnisch handelt es sich bei der Teilungsvermessung um die Zerlegung eines Flurstücks in zwei oder mehrere Flurstücke, dabei erhält jede neu entstehende Teilfläche, auch die Restfläche, eine eigene neue Flurstücknummer im Liegenschaftskataster.

Arbeitsschritte

Sofern ein bereits abgeschlossener, notariell beurkundeter Vertrag vorliegt, muss dieser der Teilungsvermessung zugrunde gelegt werden. Sollte ein solcher Vertrag noch nicht vorliegen, beraten wir Sie gerne vorab bei der Festlegung der neuen Grenzen.

Für die Teilung von bebauten Grundstücken ist eine Teilungsgenehmigung erforderlich, die wir für Sie bei der zuständigen Baubehörde beantragen. Bei der Festlegung der neuen Grenzen sind bauordnungsrechtliche Vorschriften, wie z.B. die Einhaltung von Abständen zu Bestandsgebäuden, zu berücksichtigen. Zur Erlangung der Teilungsgenehmigung ist  ein amtlicher Lageplan durch uns zu erstellen.

Falls im Zusammenhang mit der Teilungsvermessung ein Neubau oder Anbau geplant ist, benötigen wir die  Bauzeichnungen des Architekten, um die neuen Grenzverläufe an die Planung anzupassen. Vielfach sind dann noch abstimmende Gespräche mit dem zuständigen Architekturbüro erforderlich.

Anschließend erfolgen die örtlichen Vermessungsarbeiten, bei denen die alten Grenzen entsprechend dem maßgebenden Liegenschaftskataster untersucht und die neuen Grenzen ermittelt und abgemarkt werden.

Im anschließenden Grenztermin mit allen Beteiligten (Eigentümern, Grenznachbarn und ggf. Erwerbern), werden die alten und neuen Grenzen vor Ort angezeigt. Das Ergebnis des Grenztermines wird in einer “Grenzniederschrift” dokumentiert.

Abschließend werden die durch uns angefertigten Vermessungsschriften (Messergebnisse und deren Dokumentation, Berechnungen von Koordinaten und Flächen, etc.) beim zuständigen Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht.

Das Ergebnis der Teilungsvermessung, häufig auch als „Veränderungsnachweis“, “Fortschreibung des Liegenschaftskatasters”, “Fortführungsmitteilung” oder als “Auflassungsschriften” bezeichnet, wird Ihnen und ggf. dem zuständigen Notar übersandt. Der Notar veranlasst dann auf der Grundlage der beurkundeten bzw. noch zu beurkundenden Verträge die Änderungen im Grundbuch.

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Kosten

Die Kosten einer Teilungsvermessung richten sich nach der “Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW)“ und sind für alle Vermessungsstellen, sowohl für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als auch für die Katasterämter der Kreise und Kommunen im Land NRW verbindlich vorgeschrieben.

Die Kosten einer Teilungsvermessung sind abhängig von der Größe der neu entstehenden Teilflächen und vom Bodenrichtwert (s. Boris NRW....). Gerne ermitteln wir für Sie vorab die voraussichtlichen Kosten der geplanten Teilungsvermessung basierend auf o.g. Kostenordnung (“Kostenvorermittlung”).