Gibt es Unklarheiten über den Verlauf von Grundstücksgrenzen können wir für Sie je nach Anforderungen im Rahmen einer Grenzanzeige oder einer Grenzvermessung die Lage der Grenze in der Örtlichkeit ermitteln und kenntlich machen.
Grenzanzeige (privatrechtlich)
Häufig können Unklarheiten über den Verlauf einer Grenze schon durch die Kenntlichmachung mittels Tagesmarken in der Örtlichkeit beseitigt werden. Der Grenzverlauf wird nur gegenüber dem Antragsteller erläutert und angezeigt. Abmarkungsmängel werden nicht behoben, dies kann nur durch eine Grenzvermessung geschehen.
Grenzvermessung (hoheitliche Vermessung)
Bei einer Grenzvermessung werden die Grenzpunkte dauerhaft hergestellt, Abmarkungsmängel werden behoben und in einem Grenztermin mit den betroffenen Grenznachbarn das Ergebnis der Vermessung den Beteiligten bekannt gegeben und eine Grenzniederschrift gefertigt. Das Ergebnis der Grenzvermessung wird anschließend dem Katasteramt zur Übernahme eingereicht. Die Kosten der Grenzvermessung sind in der in der “Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW)“ verbindlich vorgeschrieben.