amtliche lageplaene

Amtliche Lagepläne

Amtlicher Lageplan zum Bauantrag gemäß § 3 BauPrüfVO:

Im Amtlichen Lageplan zum Bauantrag werden – basierend auf der Flurkarte –

  • das geplante Bauvorhaben auf dem Baugrundstück mit den notwendigen Abstandsflächen,
  • die rechtmäßigen Grenzen,
  • die Umringsmaße,
  • die vorhandenen baulichen Anlagen auf den Nachbargrundstücken,
  • die Höhenlage des vorhandenen Geländes und der angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen,
  • die Höhenlage der geplanten baulichen Anlage,
  • bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Gegebenheiten,
  • Angaben zur Entwässerung und zum Baumbestand sowie
  • weitere planungsrelevante Angaben eingetragen.

Für den Eintrag des geplanten Bauvorhabens benötigen wir die Bauzeichnungen des Architekten. Vielfach sind abstimmende Gespräche mit dem zuständigen Architekturbüro erforderlich.

Amtlicher Lageplan zum Antrag auf Teilungsgenehmigung (Teilungsantrag) gemäß § 17 BauPrüfVO:

Soll ein bebautes Grundstück geteilt werden, ist nach §7 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) zur Vermeidung von baurechtswidrigen Zuständen eine Teilungsgenehmigung erforderlich. Zur Antragstellung ist dem zuständigen Bauordnungsamt ein Amtlicher Lageplan vorzulegen, aus dem die geplante Teilungsgrenze, Abstände zu Bestandsgebäuden und andere bauordnungsrechtlich relevante Gegebenheiten hervorgehen.

Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung gemäß § 18 BauPrüfVO,

Für die Eintragung von Baulasten in das amtliche Baulastenverzeichnis ist ein Amtlicher Lageplan erforderlich. Im Lageplan wird die von der Baulast betroffene Fläche gekennzeichnet und geometrisch eindeutig bemaßt. Abhängig von den baurechtlichen Gegebenheiten sind verschiedene Arten von Baulasteintragungen erforderlich, z.B.:

  • Erschließungsbaulasten,
  • Abstandsflächenbaulasten,
  • Freiflächenbaulasten,
  • Vereinigungsbaulasten sowie
  • Stellplatzbindungsbaulasten.

Kosten:

Alle amtlichen Lagepläne werden mit öffentlichem Glauben beurkundet. Die Kosten für die Erstellung von amtlichen Lageplänen richten sich nach der “Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung – VermWertKostO NRW)" und sind für alle Vermessungsstellen, sowohl für die öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als auch für die Katasterämter der Kreise und Kommunen im Land NRW verbindlich vorgeschrieben.